Minderheitenschutz im Aktienrecht beim "kalten" Delisting

Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Überlegungen zum interessengerechten Liquiditätsschutz von Minderheitsaktionären beim Börsenrückzug
 HC runder Rücken kaschiert

109,95 €*

Alle Preise inkl. MwSt.|Versandkostenfrei
ISBN-13:
9783899492934
Veröffentl:
2005
Einband:
HC runder Rücken kaschiert
Erscheinungsdatum:
16.11.2005
Seiten:
324
Autor:
Sabine B. Funke
Gewicht:
639 g
Format:
236x160x23 mm
Serie:
5, Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des
38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des
38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.

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