Beschreibung:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variiert.
Entwicklung und mögliche Geltungsgründe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.- Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Garantie des Wesensgehalts in der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundrechten.- Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten.- Determinanten der Kontrolldichte in der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundrechten und Grundfreiheiten.