Beschreibung:
Durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden: EG) habendie Mitgliedsstaaten in ihren Grundsätzen festgelegt, dass es Aufgabe der Gemeinschaft ist,
ein System zu schaffen, welches den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor
Verfälschungen schützt und einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit fördern soll, vgl.
Art. 3 I lit. g EG und Art. 2 EG.
Wettbewerb entsteht in der Regel dort, wo Rechtssubjekte von ihrer Handlungsfreiheit im
Wirtschaftsverkehr Gebrauch machen1. Ein funktionsfähiger Wirtschaftsverkehr hängt hierbei
entscheidend von dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, Konkurrenz und
Privatautonomie ab. Wettbewerb ist somit ein komplexes System, welches durch die
vorhandene Wirtschaftsordnung und die gewährten wirtschaftlichen Freiheitsrechte
maßgeblich beeinflusst wird. Sobald ein fairer und ausgewogener Wettbewerb zwischen
Konkurrenten am europäischen oder nationalen Markt nicht mehr möglich ist, liegt eine
Wettbewerbsbeschränkung vor.
Das Thema dieser Arbeit setzt sich mit horizontalen und vertikalen
Wettbewerbsbeschränkungen unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
(im Folgenden: GVO) der Europäischen Kommission auseinander. Hierfür werden die
grundlegenden europäischen Wettbewerbsregeln vorgestellt und ein Überblick über das
Kartellverbot des Art. 81 I EG gegeben, um anschließend auf die horizontalen und vertikalen
Wettbewerbsbeschränkungen und ihren Wirkungen am europäischen Binnenmarkt
einzugehen. Die Arbeit endet dann mit Ausführungen zu einzelnen ausgewählten GVO der
Europäischen Kommission (im Folgenden: Kommission).