Beschreibung:
Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.«Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
InhaltVorwort 7Herlinde Pauer-Studer»Jenseits vom Chaos und von Interessenkonflikten«Aspekte der Rechtsentwicklung im NS-System der 1930er Jahre 11Martin Becker»Arbeit« und »Gemeinschaft« im NS-Recht und im Rechtder frühen Bundesrepublik 35Thomas HenneEhe und Homosexualität im bundesdeutschen Rechtssystemder 1950er Jahre: Normen, Werte, Grundgesetz - und ein Film 63Joachim VogelFortwirkende Einflüsse aus nationalsozialistischer Zeit auf das Strafrecht als Ausdruck übergreifender Entwicklungslinien im Strafrecht des 20. Jahrhunderts 87David JohstDie Entdeckung des Unrechtsstaates 127Tino PlümeckeOrdnen, werten, hierarchisierenDer sozial dichte Begriff »Rasse« und seine Gebrauchsweisen im Nationalsozialismus 147Werner KonitzerKontinuitäten und Brüche nationalsozialistischer Moralvorstellungenam Beispiel von Otto Friedrich Bollnows »Einfacher Sittlichkeit« 167Michael Schefczyk»Als Deutscher unter Deutschen«: Karl Jaspers' Die Schuldfrage 189Nicolas BergSelbstentnazifizierung einer KomplizenschaftDie Vorgeschichte des SS-Bekenntnisses von Hans Egon Holthusen und seiner Kontroverse mit Jean Améry 215Autorinnen und Autoren 243