Beschreibung:
Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art, das dazu dient, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten. Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht, wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist. Sie wendet nicht nur das Gesetz an, sondern kann auch selbst Recht setzen, zum Beispiel in einem Sozialplan Abfindungsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begründen. Haben sich die Fronten zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeber verhärtet, ist die Anrufung der Einigungsstelle oft der einzige Weg, doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Viele betriebliche Fragen werden heute durch eine Einigungsstelle entschieden, da immer mehr Arbeitgeber darauf zurückgreifen.