Beschreibung:
Seit der Implementierung der
299a, b StGB besteht nunmehr u. a. auch für niedergelassene Vertragsärzte die Gefahr, wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Insbesondere die verschiedenen Kooperationsformen im Gesundheitswesen sehen sich oft mit Strafbarkeitsvorwürfen konfrontiert. Eine dieser zulässigen Formen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie bildet dabei das Instrument der Anwendungsbeobachtungen. Diese Arzneimittelstudien finden erst nach der Zulassung statt und werden sowohl von Seiten der Medien als auch vom strafwissenschaftlichen Schrifttum vielfach kritisiert. Die Autorin untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen de lege lata tatsächlich die Gefahr einer Strafbarkeit nach den
299a, b StGB bei der Teilnahme an einer honorierten Anwendungsbeobachtung besteht. Es zeigt sich, dass auch das Instrument der Anwendungsbeobachtungen eine genaue korruptionsstrafrechtliche Prüfung im Einzelfall erfordert und generalisierende und vorschnelle Korruptionsvorwürfe in diesem Zusammenhang verfehlt sind.
Einleitung: Anwendungsbeobachtungen ¿ Arzneimittelforschung oder Marketinginstrument? ¿ Gang der Untersuchung1. Die neuen Straftatbestände zur Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen: Die Stellung der
299a, 299b StGB im Gefüge der Korruptionsdelikte ¿ Der mit
299a, 299b StGB bezweckte Rechtsgüterschutz ¿ Fazit zu der Einführung der
299a, 299b StGB2. Die Einordung der Anwendungsbeobachtungen in das System der Arzneimittelsicherheit: Die Abgrenzung von Anwendungsbeobachtungen zu klinischen Prüfungen ¿ Die Zielsetzungen von Anwendungsbeobachtungen ¿ Die Bedeutung der Studientypendifferenzierung für die korruptionsstrafrechtliche Analyse3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anwendungsbeobachtungen: Nationale Regelungen für Anwendungsbeobachtungen ¿ Die für Anwendungsbeobachtungen maßgeblichen europäischen Bestimmungen ¿ Die Bedeutung der Kodizes für die Durchführung von Anwendungsbeobachtungen4. Die korruptionsstrafrechtliche Analyse des Instruments der Anwendungsbeobachtungen: Die Prinzipien der Antikorruption ¿ Die Teilnahme an einer vergüteten Anwendungsbeobachtung als Korruption?Schlussbetrachtung: Der Zulassungszeitpunkt als maßgeblicher Anknüpfungspunkt ¿ Die in Betracht kommenden Korruptionsstraftatbestände ¿ Der Abschluss des Vertrages zur Durchführung der Anwendungsbeobachtung als korruptionsstrafrechtlicher Vorteil ¿ Die Unrechtsvereinbarung im Rahmen von AnwendungsbeobachtungenTabellenanhangLiteratur- und Stichwortverzeichnis