EU Succession Regulation No 650/2012

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Zum WerkDie EU Erbrechtsverordnung No 650/2012 gilt seit dem 17.8.2015 für alle Erbrechtsfälle in den EU Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands). Die Verordnung regelt umfassend sowohl das materielle Erbrecht wie auch das spezielle Verfahrensrecht sowie das relevante Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht. Sie gilt für den grenzüberschreitenden Erbfall, der vorliegt wenn der Staatsbürger eines Unionsmitgliedsstaats in einem anderen Mitgliedsstaat verstirbt und in diesem Land bewegliches oder unbewegliches Vermögen hat. Das anwendbare Erbrecht wird auf der Grundlage der Verordnung nach denselben Regeln bestimmt; die innerhalb Europas gewachsene Rechtszersplitterung wird so bei der Beurteilung grenzüberschreitender Erbsachen künftig beseitigt.Vorteile auf einen Blick- kompetente Außensicht- in englischer Sprache- praxisnahZielgruppeFür Unternehmenssyndici und Rechtsanwälte sowie Wissenschaftler auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

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