Beschreibung:
Seit Ende des 19. Jahrhunderts bedient sich die Verwaltung des Instrumentariums des verwaltungsrechtlichen Vertrags. Obwohl sich die Rahmenbedingungen der Verwaltung grundlegend gewandelt haben, blieb diese - laut Judikatur "unselbständige Rechtsquelle" - selbst weitgehend unverändert.Der Autor untersucht aus verfassungsrechtlicher Sicht, welche neuen Wege beschritten werden können, um den verwaltungsrechtlichen Vertrag als zeitgemäße Handlungsform der Hoheitsverwaltung aktuell und zukünftig breiter nutzen zu können. Ausgehend von der dogmatischen Systematisierung dieses Rechtsinstituts wird der Dualismus von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung beleuchtet. Besonderes Gewicht wird auf den Problemkreis des Kontrahierungszwangs für die Verwaltung sowie des Rechtsschutzes gelegt, wobei alle bisherigen Lösungsansätze bewertet werden.
"Seit Ende des 19. Jahrhunderts bedient sich die Verwaltung des Instrumentariums des verwaltungsrechtlichen Vertrags. Obwohl sich die Rahmenbedingungen der Verwaltung grundlegend gewandelt haben, blieb diese - laut Judikatur "unselbständige Rechtsquelle" - selbst weitgehend unverändert.
Problemstellung und Überblick.- Der verwaltungsrechtliche Vertrag - Begriff, Arten und Abgrenzung.- Entwicklung der Lehre vom verwaltungsrechtlichen Vertrag.- Der verwaltungsrechtliche Vertrag und die Dichotomie von öffentlichem und privatem Recht.- Koordination und Subordination: Vertrag und Bescheid.- Die Normativität des verwaltungsrechtlichen Vertrages.- Der verwaltungsrechtliche Vertrag und das Legalitätsprinzip.- Der verwaltungsrechtliche Vertrag und der Rechtsschutz.- Die Perspektiven des verwaltungsrechtlichen Vertrages.- Zusammenfassende Thesen.