Beschreibung:
In Europa bestehen seit jeher sehr unterschiedliche Systeme der Kapitalgesellschaften. Diese Unterschiede betreffen nicht nur die Leitungsstruktur der Aktiengesellschaften mit den monistischen oder dualistischen Systemen der Leitungsorgane, sie betreffen auch die Prinzipien des festen Kapitals: Dieses feste Kapital ist dem englischen und irischen Recht fremd und mußte in diese Rechte (nur) für die Aktiengesellschaft aufgrund der 2. EU-Kapital-Richtlinie von 1976 übernommen werden. Angefreundet hat man sich damit in diesen Ländern nie. Daher hat das britische Department of Trade vor einigen Jahren eine Untersuchung über den Nutzen dieses Systems durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Jonathan Rickford angestoßen und gefördert. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe ist im Jahre 2004 erschienen (European Business Law Review [2004] 919). Er kommt zu dem Ergebnis, das System des festen Kapitals sei teuer und überflüssig; er empfiehlt daher die Abschaffung der 2. Richtlinie. Die britische Regierung hat sich dieser Auffassung angeschlossen und drängt die Europäische Kommission zu einer entsprechenden Initiative.
Lutter, Marcus: Das (feste Grund-)Kapital der Aktiengesellschaft in Europa.