Luftsicherheit

Luftsicherheitsgesetz, Flugzeugentführung, CIMACT, Luftsicherheitsbehörde, Luftraumüberwachung, American-Airlines-Flug 11, United-Airlines-Flug 175, United-Airlines-Flug 93, Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 23. Kapitel: Luftsicherheitsgesetz, Flugzeugentführung, CIMACT, Luftsicherheitsbehörde, Luftraumüberwachung, American-Airlines-Flug 11, United-Airlines-Flug 175, United-Airlines-Flug 93, Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum, Bordgewalt, Alarmrotte, Northwest-Airlines-Flug 253, Goldhaube, ADMAR, American-Airlines-Flug 63, Flugsicherheit, Alarmstart. Auszug: Das Luftsicherheitsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das Flugzeugentführungen, terroristische Anschläge auf sowie Sabotageakte gegen den Luftverkehr verhindern und dadurch die Luftsicherheit erhöhen soll. Am 15. Februar 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass
14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes gegen das Grundrecht auf Leben (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz) und gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) verstößt und deshalb insoweit verfassungswidrig und nichtig ist. Das Luftsicherheitsgesetz wurde am 11. Januar 2005 als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben erlassen. Es ist am 15. Januar 2005 in Kraft getreten. Das Luftsicherheitsgesetz berücksichtigt die Vorschriften der Verordnung (EG) 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt vom 16. Dezember 2002, dient nach dem Willen des Gesetzgebers aber vor allem dazu, die Befugnisse und Zuständigkeiten für die Luftsicherheit übersichtlicher und klarer zu regeln als bisher. Gewünscht war außerdem die ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Amtshilfe durch die Streitkräfte. Diese Regelung wurde aber vom Bundesverfassungsgericht weitgehend als verfassungswidrig eingestuft (zum Urteil siehe unten). Forciert wurde die Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes durch einen Zwischenfall im Luftraum von Frankfurt am Main: Dort war am 5. Januar 2003 ein geistig Verwirrter mit einem Motorsegler über den Wolkenkratzern des Frankfurter Bankenviertels gekreist und hatte gedroht, sein Flugzeug in eines der Hochhäuser stürzen zu lassen. Mit dem kleinen Segler hätte der Pilot, der niemals eine gültige Pilotenlizenz besaß, vermutlich keinen großen Schaden anrichten können; die Bundesregierung erkannte aber dennoch raschen Handlungsbedarf. Noch im Jahr 2004 brachte sie das Gesetz auf den parlamentarischen Weg. Das Luftsicherheitsgesetz hat vorrangig den Zweck, Attentate wie die Terroranschläge am

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